Kündigung

Sie möchten Ihren Mietvertrag kündigen? Schade! Wer ausziehen möchte, muss schriftlich und nach den gesetzlichen Bestimmungen drei Monate im Voraus kündigen. Der laufende Monat zählt, wenn uns die Kündigung bis zum 3. Werktag im Original vorliegt. Es genügt ein formloses Kündigungsschreiben. In jedem Fall müssen alle Hauptmieter unterschreiben. Vergessen Sie bitte Ihre Wohnungsnummer nicht. Hier finden Sie unserer Vorlage für eine Kündigung.