Wir sind für Sie da!

Als Schnittstelle zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter kümmern wir uns um alle wirtschaftlichen Belange des Mietverhältnisses. Service bedeutet für uns schnelle und kompetente Hilfe im Reparatur- oder Notfall sowie umfassende Beratung und Auskunft zum Thema Wohnen.
Wir setzen alles daran, dass Sie sich bei uns wohlfühlen!

Mievertrag kündigen

Sie möchten Ihren Mietvertrag kündigen? Schade! Wer ausziehen möchte, muss schriftlich und nach den gesetzlichen Bestimmungen drei Monate im Voraus kündigen. Der laufende Monat zählt, wenn uns die Kündigung bis zum 3. Werktag im Original vorliegt. Es genügt ein formloses Kündigungsschreiben. In jedem Fall müssen alle Hauptmieter unterschreiben. Vergessen Sie bitte Ihre Wohnungsnummer nicht. Hier finden Sie unserer Vorlage für eine Kündigung.

Schicken Sie uns Ihre Unterlagen zu

An dieser Website finden Wartungsarbeiten statt. Deswegen funktioniert im Kontaktformular der Upload von Dokumenten noch nicht. Bitte Senden Sie uns je nach anliegen eine separate Mail mit den erforderlichen Dokumenten. 

Mieterselbstauskunft

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Mietvertrag kündigen

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Schadensmeldung

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wo finde ich meine Wohnungsgeberbescheinigung?

In Ihrer Informationsmappe, die Sie von uns bei Wohnungsübergabe erhalten haben. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an immo@psd-kn.de

Wo finde ich Bedienungs- und Pflegehinweise zur Einrichtung meiner Wohnung?

In Ihrer Informationsmappe, die Sie von uns bei Wohnungsübergabe erhalten haben, finden Sie einen USB-Stick. Auf diesem sind alle wichtigen Erklärungen und Hinweise als Dokumente abgespeichert. Möchten Sie die Unterlagen in Papierform, senden Sie uns eine Mitteilung an immo@psd-kn.de.

Wie erreiche ich den Hausmeister?

 Die Kontaktdaten Ihres zuständigen Hausmeisterservice finden Sie auf dem Aushang im Treppenhaus.

Wie kann ich meine Mietkaution hinterlegen?

 Sie haben folgende Möglichkeiten zur Hinterlegung der Mietkaution: 

  • Eröffnung eines PSD Mietkautions Sparkontos bei der PSD Bank Karlsruhe-Neustadt eG
  • Hinterlegung einer Mietkautionsbürgschaft Ihre Kaution muss vor Übergabe der Wohnung bei uns vorliegen.
Wie kann ich mein Mietverhältnis kündigen?

 Wer ausziehen möchte, muss schriftlich und nach den gesetzlichen Bestimmungen drei Monate im Voraus kündigen. Der laufende Monat zählt, wenn uns die Kündigung bis zum 3. Werktag im Original vorliegt. Es genügt ein formloses Kündigungsschreiben. In jedem Fall müssen alle Hauptmieter unterschreiben. Vergessen Sie bitte Ihre Wohnungsnummer nicht. Hier finden Sie unserer Vorlage für die Kündigung Ihres Mietvertrags.